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FFG AT:net - Förderung Markteinführung & Etablierung

Das Bundeskanzleramt fördert mit dem Programm AT:net im Rahmen seiner Initiative „Digitale Innovation fördern“ die Markteinführung und Etablierung digitaler Anwendungen und digitaler Produkte.

 

Ausgehend von einem bestehenden Prototyp, unterstützt das Programm die Markteinführungsphase bis hin zum kommerziellen Vollbetrieb anhand des eingereichten Markteinführungsplans.

 

Zur Förderung zugelassen sind Projekte aus den Bereichen b2b (business to business), b2c (business to consumer) und b2a (business to administration).

 

Zusätzlich zur Markteinführung sind Entwicklungstätigkeiten ohne technisches Risiko und Usertests in begrenztem Ausmaß förderbar: Das Programm unterstützt Softwareentwicklungen, bei denen Softwarelösungen bereits in einem frühen Reifestadium mit PilotkundInnen/Beta-UserInnen erprobt werden, während gleichzeitig noch Funktionalitäten hinzugefügt oder erweitert werden, das User-Interface verbessert, die Barrierefreiheit sichergestellt oder die Lösung intensiv getestet wird.

 

Für KMU kommt eine erhöhte Förderungsquote von 35 % zur Anwendung.

Förderbare Themen

Das Programm AT:net ist grundsätzlich themenoffen und adressiert Projekte zur Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen. E-Government, E-Health, E-Learning und E-Inclusion sind genauso erwünscht wie Unterstützungsdienstleistungen für Klein- und Mittelbetriebe. Besonders erwünscht sind Projekte, die auf Open-Source-Konzepte setzen. Daher sind insbesondere FörderungswerberInnen mit Projekten, die Open-Source-Technologie einsetzen oder fördern, zur Einreichung aufgerufen. Die Verwendung von proprietärer Software ist jedoch weiterhin zulässig.

Voraussetzungen für eine Förderung

Firmensitz oder Betriebsstandort in Österreich:

  • Unternehmen jeder Rechtsform

  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung

  • nicht profitorientierte Organisationen

 
Anforderungen an die eingereichten Projekte:

  • Der Fokus des Projekts liegt auf der Markteinführung und Etablierung einer digitalen Anwendung oder eines digitalen Produkts.

  • Bei der Einreichung wird ein funktionsfähiger Prototyp nachgewiesen.

  • Keine ungeklärten technischen Hürden, keine hohen technischen Risiken.

 
Förderbare Kosten:

  • Kosten der Markteinführung (z. B. Marketing und Vertriebskosten)

  • Kosten für Software- und Usertests

  • Entwicklungskosten für Fehlerbeseitigung, Verbesserungen und – in begrenztem Umfang – neue Funktionalitäten

 

Höhe der Förderung und Laufzeit

  • Förderung nach der De-minimis-Verordnung

  • Förderungsquote 25 %, für KMU gilt ein erhöhter Satz von 35 %

  • Maximale Förderungshöhe EUR 200.000

  • Laufzeit 18–36 Monate

Sehr gut kombinierbar mit:

- Forschungsprämie

- FFG Basisprogramm - Innovationsförderung

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