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FFG Basisprogramm (Innovationsförderung)

 

Mit dem  FFG Basisprogramm „Innovationsförderung - Förderung für Forschung und Entwicklung in Unternehmen“ werden Einzelprojekte von Unternehmen aller Größen und Branchen durch Förderung unterstützt.

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft ist die nationale Förderungs-institution des Bundes für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich.

Förderbar sind alle Projekte der Forschung und der vorwettbewerblichen Entwicklung (Produkt-, Dienstleistungs- und Verfahrensentwicklungen), welche noch ein gewisses Maß an technologischem Risiko bergen. Dies trifft auf nahezu alle Unternehmen zu.

Die FFG stellt hierfür jährlich über 500 Mio. € an Förderungen in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen sowie geförderten Krediten zur Verfügung.

Die FFG fördert die Projekte in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses in der Höhe von 20 – 35% sowie zusätzlich geförderten Darlehen in der gleichen Höhe.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße und beträgt in der Regel für:

  • Großunternehmen: 19 %

  • Mittlere Unternehmen: 25 %

  • Kleine Unternehmen: 28 %

  • Start-up: 31 %

 

Zusätzlich werden geförderte Darlehen und Haftungen in der gleichen Höhe gewährt.

Bei Kooperationen mit Forschungseinrichtungen oder internationalen Projekten (z.B. EUREKA, ERA-NETs) sind höhere Zuschüsse möglich. Ebenso wenn Landesförderungsmittel oder beispielsweise Förderungsmittel des EFRE-Fonds (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) angesprochen werden.

Bei unverschuldetem Misserfolg des Projektes besteht die Möglichkeit Darlehen oder Teile davon mittels Antrag nachträglich in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss wandeln zu lassen. 

 

Beantragung FFG Innovationsförderung

 
Die Projekteinreichung erfolgt elektronisch via eCall bei der FFG. Dies umfasst:

 

  • Die Projektbeschreibung

  • Den Kostenplan

  • Die Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV) der letzten 2 Geschäftsjahre

  • Bei Firmenneugründungen: Businessplan

Vorhaben werden in der Regel in Jahresschritten gefördert. Mehrjährige Vorhaben verlangen im ersten Förderungsansuchen einen groben Kosten- und Zeitplan für das gesamte Projekt. Pro Projektjahr erfolgt dann ein Fortsetzungsantrag.

Bei positiver Förderentscheidung übermittelt die FFG den Förderungswerbenden jeweils ein vorerst zeitlich befristetes Förderungsangebot. Wird dies angenommen bzw. gegengezeichnet,  kommt der Förderungsvertrag zustande.

Auszahlung der Förderungsraten

 

In der Regel erfolgt bei Unterzeichnung des Fördervertrages eine Erstauszahlung von 50%. Weitere 30% folgen nach einem Zwischenbericht und die restlichen 20% des Fördervolumens nach Beendigung des Projektes und Abnahme eines Endberichts samt Endabrechnung. Bei mehrjährigen Projekten kann die Verteilung abweichen.

 

Maßgebliche Projektänderungen bzw. Abweichungen, Änderungen der Projektdauer und endgültige technologische Fehlschläge sind der FFG zu melden!

 

Kommt es zu einem Fehlschlag, den der Förderwerber nicht verschuldet, kann das Darlehen oder ein Teil davon in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss umgewandelt werden.

Sehr gut kombinierbar mit:

- Forschungsprämie

- FFG AT:net - Förderung Markteinführung & Etablierung

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