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Stabilisierung und Sanierung

Liegt bei einem Unternehmen eine rechnerische Überschuldung vor, muss überprüft werden, ob es sich auch um eine insolvenzrechtliche Überschuldung handelt. Diese Überprüfung erfolgt über eine zu erstellende Fortbestehensprognose unter Einbezug eines vorhandenen Sanierungskonzeptes. Mit einer positiven Fortbestehensprognose muss das Unternehmen trotz rechnerischer Überschuldung nicht Insolvenz anmelden. 

Mit der rechtzeitigen Erstellung einer (positiven) Fortbestehensprognose kann der Vorwurf der schuldhaften Verzögerung des Insolvenzantrages vermieden werden. Darüber hinaus werden damit die Geschäftspartner vor der Gefahr einer Insolvenzanfechtung geschützt. 

Eine fundierte positive Fortbestehensprognose in Kombination mit einem plausiblen Sanierungskonzept ist schon rein rechtlich die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung. Die Beiziehung eines externen Experten ist zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit der Prognose und damit verbundenen Haftungsrisiken empfehlenswert.

Fortbestehensprognose

Eine Fortbestehensprognose ist zweistufig und beinhaltet:

  1. Primärprognose: Künftige Zahlungsfähigkeit des Unternehmens innerhalb des primären Planungszeitraums (6-12 Monate)

  2. Sekundärprognose: Die darüber hinaus gehende Überlebensfähigkeit des Unternehmens (12 - 24 Monate)

Die Fortbestehensprognose hat im Ergebnis eine begründete Aussage darüber zu treffen, ob bei Umsetzung der geplanten Sanierungsmaßnahmen das Unternehmen zukünftig mit überwiegender Wahrscheinlichkeit seine geschäftlichen Aktivitäten fortführen und Zahlungsverpflichtungen einhalten kann.

Sanierungskonzept

Zur Überwindung der Krise gilt es, geeignete Sanierungsmaßnahmen zu entwickeln. Diese müssen konkret geplant und verwirklichbar sein:

  • Kosteneinsparungen müssen überzeugend ableitbar sein

  • Erlös- bzw. Umsatzsteigerungen müssen mittels konkreter Massnahmen und Entwicklungen begründbar sein

  • Finanzierungsmaßnahmen der Gesellschafter oder außenstehender Dritter (Zuschüsse, Kapitalerhöhungen, Forderungsnachlässe) müssen belegbar sein.

  • Verhandlungen über die etwaige Aufnahme strategischer Partner oder Investoren müssen konkret und glaubhaft aussichtsreich sein; ebenso die Bonität der potenziellen Investoren.

Bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen hat eine kontinuierliche Kontrolle der Abweichungen sowie definierte und vereinbarte Berichterstattung und Dokumentation an die involvierten Partner zu erfolgen.

Die Fortbestehensprognose sollte folgende Abschnitte und Punkte umfassen:

1. Analyse des Unternehmensstatus und seines Umfelds

- Darstellung des Unternehmens

- Lagebeurteilung Umfeld und Markt

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen und Branchenentwicklung

Wettbewerbsfähigkeit des Geschäftsmodells

- Lagebeurteilung Unternehmenssituation

Qualität der vorliegenden Finanzinformationen

Historische Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Analyse der Krisen- und Verlustursachen

Analyse der Werthaltigkeit der Aktiv-Seite sowie nicht bilanzierter Zahlungsverpflichtungen 2. Sanierungsmaßnahmen

- Beschreibung des zukünftigen Geschäftsmodells

- Erläuterungen und Quantifizierung der Maßnahmen und Planungsannahmen

- Ermittlung und Beschreibung der Abdeckung des Finanzierungsbedarfs

- Angaben zur Umsetzung und Kontrolle des Sanierungskonzeptes

2. Prognoserechnungen

- Primärprognose: Kurzfristiger Finanzplan samt Erläuterungen und Prämissen

- Sekundärprognose: Integrierte Planung für den Prognosezeitraum samt Erläuterungen und Prämissen

3. Zusammenfassung des Prognoseergebnisses

4. Definition Kontrolle der Umsetzung, Abweichungen und Berichterstattung

Die Experten von SYNERCON unterstützen Ihr Unternehmen bei der Erstellung eines tragfähigen Sanierungskonzeptes und erstellen eine erforderliche Fortführungsprognose als Basis für Verhandlungen mit Gläubigern, Banken, Gesellschaftern sowie Investoren und zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.

Finanzierung

Weiters unterstützt SYNERCON Ihr Unternehmen bei der Stabilisierung und Stärkung der Kapitalbasis über:

  • ​​Umschuldungen bei Banken

  • Einbezug von Beteiligungsgesellschaften und Fonds

  • Einbezug von strategischen Investoren

  • Einbezug von Mezzanine-Finanzierungen

  • Finanzierungsgarantien für Kredite

  • Double Equity Bürgschaften

  • Garantien für Mezzanine-Finanzierungen

  • Förderungen (Zuschüsse & geförderte Kredite)

  • Leasingvarianten

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Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit unseren Sanierungsspezialisten. Es lohnt sich auf jeden Fall!

Kontakt: Mag. Martin Wohlmuth

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